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   LSG Bayern, 12.03.2019 - L 5 KR 202/18   

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https://dejure.org/2019,18471
LSG Bayern, 12.03.2019 - L 5 KR 202/18 (https://dejure.org/2019,18471)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.03.2019 - L 5 KR 202/18 (https://dejure.org/2019,18471)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. März 2019 - L 5 KR 202/18 (https://dejure.org/2019,18471)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Berufung, Versorgung, MDK, Berechnung, Betreuung, Abrechnung, Einstellung, Anspruch, Erstattungsanspruch, Rechnung, Leistung, Zahlung, Aufenthalt, Beendigung, Intensivmedizinische Betreuung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB V § 109 Abs. 4 S. 3; DKR 1001l
    Krankenhausvergütung für die Berechnung von Beatmungszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 18/17 R

    Abrechnung einer Entwöhnungsbehandlung nach Beatmung

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2019 - L 5 KR 202/18
    Diese Phase ist durch das Ziel geprägt, den Patienten vom Beatmungsgerät zu entwöhnen (BSG, Urt. v. 19.12.2017 - B 1 KR 18/17 R, Rz. 16 nach juris).
  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 39/17 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2019 - L 5 KR 202/18
    Ausgehend von diesem festgestellten Sachverhalt beginnt nach der gebotenen Wortlautauslegung (st. Rspr. des BSG bspw. Urt. v. 19.06.2018 - B 1 KR 39/17 R, Rz. 17 nach juris mwN) der DKR 1001l die Berechnung der Dauer der Beatmung vorliegend mit der Aufnahme des beatmeten K.H. (02.07., 19:56 Uhr).
  • BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 40/17 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsstreit - Behandlungsunterlagen -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2019 - L 5 KR 202/18
    Ein Ende der Entwöhnung im Sinne einer stabilen respiratorischen Situation ist nicht erforderlich, um eine Entwöhnungssituation zu bejahen, zu deren Dauer auch beatmungsfreien Intervalle hinzugezählt werden müssen (im Ergebnis auch LSG Hessen, Urt. v. 05.12.2013 - L 1 KR 300/11, LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.11.2017 - L 5 KR 1284/16, nach Revision B 1 KR 40/17 R zur Frage der Akteneinsicht zurückverwiesen).
  • LSG Hessen, 05.12.2013 - L 1 KR 300/11

    Behandlungskosten bei stationärer Krankenhausbehandlung; Richtige Abrechnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2019 - L 5 KR 202/18
    Ein Ende der Entwöhnung im Sinne einer stabilen respiratorischen Situation ist nicht erforderlich, um eine Entwöhnungssituation zu bejahen, zu deren Dauer auch beatmungsfreien Intervalle hinzugezählt werden müssen (im Ergebnis auch LSG Hessen, Urt. v. 05.12.2013 - L 1 KR 300/11, LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.11.2017 - L 5 KR 1284/16, nach Revision B 1 KR 40/17 R zur Frage der Akteneinsicht zurückverwiesen).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 5 KR 1284/16
    Auszug aus LSG Bayern, 12.03.2019 - L 5 KR 202/18
    Ein Ende der Entwöhnung im Sinne einer stabilen respiratorischen Situation ist nicht erforderlich, um eine Entwöhnungssituation zu bejahen, zu deren Dauer auch beatmungsfreien Intervalle hinzugezählt werden müssen (im Ergebnis auch LSG Hessen, Urt. v. 05.12.2013 - L 1 KR 300/11, LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.11.2017 - L 5 KR 1284/16, nach Revision B 1 KR 40/17 R zur Frage der Akteneinsicht zurückverwiesen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - L 5 KR 87/18

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Atmet der Patient ein, liefert das Beatmungsgerät einen Gasfluss mit dem eingestellten Druck; folglich wird bei jedem eigenen Atemzug des Patienten die Atemluft mit einer einstellbaren Druckunterstützung in die Lunge gepresst." Vor diesem Hintergrund wird die ASB-Beatmung in der Rechtsprechung der Instanzengerichte zu Recht als maschinelle Beatmung betrachtet (vgl. nur LSG Hessen, Urteil vom 14.11.2019, L 8 KR 425/16; LSG Bayern, Urteil vom 12.03.2019, L 5 KR 202/18; SG Ulm, Urteil vom 04.05.2017, S 13 KR 630/17).
  • SG Nürnberg, 24.01.2022 - S 5 KR 336/20

    Abrechnung einer intensivmedizinischen Beatmung

    Die Klägerin verweise in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die die Rechtsprechung des Bayerischen LSG vom 12.03.2019 - L 5 KR 202/18 - stütze.

    Berufungsinstanz zu diesem BSG-Verfahren war das Bayerische Landessozialgericht; es hatte im Urteil vom 12.03.2019 - L 5 KR 202/18 - entschieden: Spontanatmungsstunden sind auch dann als Beatmungszeit abzurechnen, wenn der Entwöhnungsversuch bis zur Entlassung des Versicherten nicht zu einer stabilen respiratorischen Situation geführt hat.

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